Fortbildung: Medienbildung in der KiTa

In Kindertageseinrichtungen treffen Kinder mit ganz unterschiedlichen Medienerfahrungen aufeinander: viele kennen bereits Bilderbücher, Hörspiele oder Trickfilmserien, einige haben schon Erfahrungen mit Fotos, digitalen Spielen und Co. gemacht. Zweifelsfrei sind alle Kinder bereits von klein auf in Kontakt mit digitalen Medien gekommen. Medienbildung spielt daher in der KiTa eine überaus wichtige Rolle, denn hierin liegt die Chance, Kinder schon in jungen Jahren an einen kritischen, kreativen und reflektierten Medienkonsum heranzuführen.

Nicht selten ist der Gedanke, Medienbildung in den KiTa-Alltag zu integrieren, jedoch mit Sorgen und Vorurteilen verbunden. Kinder würden schon genug mit digitalen Medien konfrontiert, die KiTa sollte ein medienfreier Raum bleiben. Kinder sollten lieber draußen spielen, sich in der Natur bewegen, anstatt noch mehr auf Bildschirme zu schauen. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass viele KiTas sich mit dem Gedanken schwertun, digitale Medien für den Einsatz mit Kindern anzuschaffen. Doch Medienbildung gehört mittlerweile zum Bildungsauftrag von KiTas dazu – das kann zu Diskrepanzen innerhalb des Teams führen.

Hinzu kommt, dass viele KiTas häufig bereits mit Technik ausgestattet werden, bevor sie sich überhaupt im Klaren darüber sind, was sie konkret damit anfangen sollen. Wie kann diese Diskrepanz überwunden werden? Warum bestehen so viele Hürden und wie können diese abgebaut werden? Und wie kann es gelingen, im Team einen gemeinsamen Konsens zu finden, wenn einige Erzieher:innen deutlich medienaffiner sind als andere?

Seit 2021 bieten wir Fortbildungen für KiTas zum Thema „Medienbildung in der KiTa“ an, vornehmlich in Berlin und Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, auf Anfrage aber auch deutschlandweit. Wir haben uns insbesondere darauf spezialisiert, die Hürden innerhalb von Teams zu thematisieren und abzubauen und den Blick für die Bedeutung der Medienpädagogik zu schärfen. Gemeinsam erarbeiten wir unsere Haltung zur Medienbildung im Kleinkindalter, probieren geeignete digitale Medien aus, die den KiTa-Alltag sinnvoll ergänzen können und besprechen, wie ein Medienkonzept gestaltet werden kann.

Das sagen unsere bisherigen Teilnehmer:innen:

„Die Zeit war schnell vorbei. Die Weiterbildung war von Anfang bis Ende sehr gut durchdacht.“
„Besonders gut hat mir die praktische Umsetzung von verschiedenen Medien gefallen.“
„Ich möchte ab heute Kollegen motivieren, offener gegenüber digitalen Medien zu werden.“
„Es war sehr abwechslungsreich, eine sehr gute Referentin, vielen Dank.“
„Es war eine schöne Mischung aus theoretischen Inhalten mit praktischen Bezügen.“
„Ich bin offener geworden, was den Einsatz digitaler Geräte anbelangt.“
„Mir hat die Methodenvielfalt und die guten Impulse gefallen, tolle Präsentation.“
„Vielen Dank für den informationsreichen Tag, ich habe viel mitnehmen können.“
„Interessante Inhalte gut und motivierend erklärt!“
„Ich gehe mit vielen interessanten Infos und Impulsen nach Hause. Danke!“
„Ich fand es super spannend heute und ein Bewusstsein dafür zu bekommen, dass Medien nicht nur Handy, Tablet oder TV sind.“
„Mir hat besonders gefallen, dass und die Vielfalt aufgezeigt wurde, Medien in der KiTa nicht nur als Bildschirm zu gestalten.

Datenschutz-Fortbildung für KiTas und Schulen (Berlin & Brandenburg; deutschlandweit)

Im Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Trotz, dass die darin beschriebenen Datenschutz-Regelungen verpflichtend sind, werden sie noch nicht überall ordnungsgemäß umgesetzt. Vor allem im KiTa- und Schulbereich mangelt es oftmals an einem datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten – häufig aufgrund fehlenden Wissens seitens der Erzieher:innen und Lehrer:innen. Das überrascht nicht, schließlich ist die DS-GVO sehr komplex und die praktische Umsetzung stellt oftmals eine Hürde dar. Viele Menschen fühlen sich überfordert mit den Anforderungen bzw. wissen überhaupt nicht, an welchen konkreten Stellen der Datenschutz nun wie umgesetzt werden muss.

Hinzu kommt, dass die in der DS-GVO beschriebenen Regeln und Grundsätze auch gar nicht so einfach auf die eigene Praxis übertragbar sind. Ein Nichteinhalten der Regeln kann jedoch mit hohen Bußgeldern einhergehen. Wo genau findet man denn nun eine Antwort darauf, ob Lehrer:innen in der Schule überhaupt noch an der Pinnwand ausgehängt werden dürfen oder ob Kinder in der KiTa noch namentlich an der Garderobe benannt werden dürfen? Wie muss eine Einverständniserklärung für eine Fotoerlaubnis formuliert sein, damit sie datenschutzkonform ist?

Wir bieten Datenschutz-Fortbildungen für Lehrer:innen und Erzieher:innen (vornehmlich in Berlin und Brandenburg, online auch deutschlandweit) an, die darauf abzielen, praxisnahe Informationen und Tipps rund um die DG-SVO zu geben. In unseren Fortbildungen geht es um ganz konkrete Beispiele in der Praxis und wie der Umgang mit personenbezogenen Daten von KiTa-Kindern, Schüler:innen, aber auch Eltern möglichst datenschutzkonform gestaltet werden kann. Die Datenschutz-Fortbildungen werden von der Medienpädagogin Jenny F. Schneider, zertifizierte Datenschutzbeauftragte, durchgeführt.

Mehr zu den Fortbildungen finden Sie hier.

KnowHow für eine Schülerzeitung: Bildrechte, Musikrechte, Datenschutz

Viele Schulen haben eine eigene Schülerzeitungs-AG: motivierte und kreative Schülerinnen und Schüler, die gerne schreiben, Fotos machen, Interviews durchführen usw. Während Schülerzeitungen früher nur als Printausgabe existierten und schulintern verteilt wurden, werden heutzutage mehr und mehr Schülerzeitungen zusätzlich als Online-Blog umgesetzt. Die Vorteile liegen auf der Hand: ein Blog ist kostengünstig, man man erreicht deutlich mehr Leserinnen und Leser und die Inhalte können interaktiver gestaltet werden, zum Beispiel mit ergänzenden Videos.

Aber wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Worauf muss beim Veröffentlichen von Bildern und Videos aufgepasst werden, wen muss man vorher um Erlaubnis fragen und wie sichert man sich ab, keine Straftat wegen Urheberrechtsverletzung zu begehen? Und was ist überhaupt mit dem Datenschutz? Worauf gilt es bei einem Blog zu achten?

Mit einer breiteren Zielgruppe, die ein Blog erreicht, ist auch die Gefahr größer, für Verstöße belangt werden zu können. Für eine Schülerzeitungs-AG ist es daher unumgänglich, über Bildrechte, Urheberrechte und Datenschutz aufgeklärt zu werden.

Wir bieten zu diesem Thema eine interaktive Vorlesung an, die über die wichtigsten Bildrechte und den Datenschutz aufklärt und die Schülerinnen und Schüler aktiv einbindet. Nehmen Sie gerne unverbindlich mit uns Kontakt auf.

Lehrerfortbildungen in Berlin und Brandenburg – Medienkompetenz, Cybermobbing etc.

In Anbetracht steigender Probleme mit der Nutzung von WhatsApp & Co. muss die Medienkompetenz der Schüler gestärkt werden, darin sind sich viele einig. Oftmals wird dies den Schulen bzw. den Lehrkräften abverlangt. Doch viele Lehrer kennen sich selber nur unzureichend mit den aktuellen Problematiken rund um WhatsApp, Snapchat, YouTube & Co. aus. Spätestens wenn es um spezifische Fragen z. B. zu Urheberrechten geht, sind Lehrer häufig ratlos. Deshalb bieten wir medienpädagogische Workshops für Schüler an, um die Medienkompetenz frühzeitig zu stärken und Problematiken (wie Cybermobbing) vorzubeugen.

Eine andere Alternative besteht darin, die Medienkompetenz der Lehrer zu stärken, damit diese genügend Selbstvertrauen entwickeln, um selbstständig mit ihren Schülern solche Themen anzugehen. In den letzten zwei Jahren haben wir bereits mehrfach erfolgreiche Lehrer- und Erzieherfortbildungen durchgeführt.

Je nach Bedarf bieten wir zwei Varianten an:

1. Theoretische Fortbildung: Aufklärung über die wichtigsten aktuellen Themen in Form eines interaktiven Vortrages. Wir stellen aktuelle Probleme vor, erklären anhand einfacher Beispiele die wichtigsten Rechte (Urheberrecht und Recht am Bild) und vermitteln Tipps, wie man mit den verschiedenen Problemen umgehen könnte. Ziel dieser Fortbildung ist es, das Wissen rund um das Thema Medienkompetenz zu erweitern.

2. Praktische Fortbildung in Form eines Workshops: Wir führen mit Lehrern einen Workshop zu bestimmten Themenschwerpunkten (z. B. Thema Cybermobbing) durch, wie wir ihn auch mit Schülern durchführen würden. Die Lehrer lernen geeignete Methoden kennen und werden dazu angeregt, eigene Ideen zur Umsetzung zu entwickeln. Gemeinsam werten wir die Methoden einzeln aus, hinterfragen sie, kritisieren sie und entwickeln neue Ideen und Möglichkeiten.

Bei Interesse an einer solchen Fortbildung, kann gerne unverbindlich Kontakt mit uns aufgenommen werden.

Neue Verschlüsselung: Ist WhatsApp jetzt sicher?

WhatsApp hat mit seinem letzten Update im April 2016 die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingeführt und ist damit der Forderung vieler Kritiker nach mehr Datenschutz einen Schritt entgegengekommen. Die Frage, die sich vor allen Dingen viele Schüler, mit denen wir Workshops durchführen, nun stellen: ist WhatsApp jetzt sicher? Kann man WhatsApp nun bedenkenlos verwenden? Die Frage lässt sich gar nicht so pauschal beantworten, denn die "Sicherheit" von WhatsApp hängt nicht nur mit der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zusammen.

Kein Zugriff mehr durch Dritte

Rein theoretisch sind mit der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nun alle Daten vor fremden Zugriff geschützt, die man sich untereinander im Chat schickt. Also Textinhalte, Bilder, Videos, Sprachnachrichten etc. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bedeutet, dass nur der Sender und nur der Empfänger auf diese Inhalte Zugriff haben und niemand dazwischen, also nicht einmal WhatsApp.

Verschlüsselung muss jedoch beidseitig aktiviert sein

Die Verschlüsselung der Daten findet jedoch nur statt, wenn sowohl der Sender als auch der Empfänger die neuste WhatsApp-Version heruntergeladen haben. Hat einer von beiden dieses Update nicht gemacht, sind die Nachrichten nach wie vor unverschlüsselt.

Daten auf dem Smartphone bleiben ungeschützt

Die versendeten Daten sind auf dem Sendeweg nun verschlüsselt. Auf den Smartphone des Senders sowie des Empfängers bleiben die Daten aber unverschlüsselt. Wer sich also Zugriff auf ein fremdes Smartphone verschafft (z. B. durch Diebstahl, Einhacken), der hat auch Zugriff auf alle per WhatsApp versendeten Inhalte. Aus diesem Grund sollten sensible Daten dennoch nicht über WhatsApp verschickt werden bzw. generell nicht auf dem Smartphone gespeichert werden.

Speichert WhatsApp nun keine Daten mehr?

Doch, WhatsApp speichert noch immer Daten. Zwar werden durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nun keine Chatinhalte mehr gespeichert. Dennoch hat WhatsApp weiterhin Zugriff auf die gesamte Kontaktliste bzw. das Telefonbuch. Es werden dabei nicht nur die Telefonnummern der Kontakte gespeichert, die ebenfalls WhatsApp nutzen, sondern auch die Telefonnummern aller anderen Kontakte, die KEIN WhatsApp nutzen. Außerdem werden Daten wie das Profilfoto oder aktuelle Status-Nachrichten durch WhatsApp gespeichert. WhatsApp räumt sich in seinen AGB's sogar das Recht ein, eingegebene Statusinformationen frei verwenden, teilen und veröffentlichen zu dürfen.
Darüber hinaus speichert WhatsApp, was für ein Smartphone man verwendet, wie oft man WhatsApp verwendet, wann und wie oft man seinen Status oder sein Profilbild ändert, mit wem man chattet und wie oft usw.

Gefahren bleiben bestehen

Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist zweifelsohne eine gute Sache. Doch die Gefahren, die von der WhatsApp-Nutzung ausgehen, werden damit nicht vermindert. Die Hauptgefahr von WhatsApp geht nicht von der Anwendung selbst aus, sondern von den Nutzern, die Apps wie WhatsApp missbrauchen können, um andere zu mobben. Dieses sogenannte Cybermobbing hat in den letzten Jahren stark zugenommen und ist insbesondere hinsichtlich WhatsApp ein Problem. In Gruppenchats werden oftmals bedenkenlos Inhalte geteilt und dabei unwissend Rechte verletzt. Besonders häufig betroffen sind die Verletzung des Rechts am Bild und des Urheberrechts. Wenn jemand ein Foto in den Gruppenchat stellt, ohne die darauf abgebildete Person um Erlaubnis zu fragen, so begeht er eine Straftat. Insbesondere Gruppenchats sind oftmals nämlich sehr groß und gelten daher bereits als öffentlich. Aber auch das Beleidigen oder Demütigen von Personen im Chat oder das Herziehen über eine Person, die ggf. nicht einmal mit im Gruppenchat ist, gilt als Straftat und ist verboten.

Wie kann man sich vor den Gefahren schützen?

Die Nutzung von WhatsApp oder allgemein von Smartphones zu verbieten, ist keine Lösung. Damit schließt man sein Kind ggf. nur aus, da viele der Freunde diese Apps dennoch weiterhin nutzen werden. Viel wichtiger ist es, insbesondere bei jungen Menschen ein Verantwortungsbewusstsein zu schaffen und über Risiken und Rechte aufzuklären. Nur wer sich der Möglichkeiten, Gefahren und Folgen bewusst ist, kann verantwortungsbewusst und kompetent mit den Medien umgehen.