Im Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Trotz, dass die darin beschriebenen Datenschutz-Regelungen verpflichtend sind, werden sie noch nicht überall ordnungsgemäß umgesetzt. Vor allem im KiTa- und Schulbereich mangelt es oftmals an einem datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten – häufig aufgrund fehlenden Wissens seitens der Erzieher:innen und Lehrer:innen. Das überrascht nicht, schließlich ist die DS-GVO sehr komplex und die praktische Umsetzung stellt oftmals eine Hürde dar.
Hinzu kommt, dass die in der DS-GVO beschriebenen Grundsätze nicht so einfach auf die eigene Praxis übertragbar sind. Wo genau findet man denn nun eine Antwort darauf, ob Lehrer:innen in der Schule überhaupt noch an der Pinnwand ausgehängt werden dürfen oder ob Kinder in der KiTa noch namentlich an der Garderobe benannt werden dürfen? Wie muss eine Einverständniserklärung für eine Fotoerlaubnis formuliert sein, damit sie datenschutzkonform ist?
Als Medienpädagogin und ausgebildete Datenschutzbeauftragte biete ich die Fortbildung „Grundlagen des Datenschutzes in KiTa, Hort & Schule“ für Lehrer:innen und/oder Erzieher:innen an (alternativ als Online-Seminar). Die Fortbildung hat zum Ziel, Grundlagenwissen verständlich zu vermitteln, Beispiele aus der Praxis zu besprechen und Tipps zum DSGVO-konformen Umgang mit Daten zu geben.
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