Die DS-GVO gilt für alle Verantwortlichen, die personenbezogene Daten verarbeiten – somit auch für KiTas und Schulen. Doch in der Praxis wissen viele Mitarbeitende nicht, wie genau der Datenschutz umgesetzt werden muss. Es ist daher unabdingbar, das gesamte Team für den Datenschutz zu sensibilisieren, insbesondere, da es sich bei den Betroffenen um eine besonders schützenswerte Personengruppe handelt: Kinder ...